Wertermittlungsanspruch

Bei dem Wertermittlungsanspruch handelt es sich um einen Anspruch des Pflichtteilberechtigten zur Ermittlung des Nachlasswertes. Dabei handelt es sich jedoch nicht um den Auskunftsanspruch, der vom Wertermittlungsanspruch strikt zu unterscheiden ist. Der Auskunftsanspruch umfasst lediglich eine Auskunft über die zur Pflichtteilsberechnung erforderlichen Nachlassgegenstände. Die Auskunft über den Wert, bzw. über Belege zur Wertermittlung fällt jedoch unter den Wertermittlungsanspruch.

Der Pflichtteilsberechtigte trägt jedoch die Beweislast über die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Nachlass, wenn er behauptet, dass dieser für die Pflichtteilberechnung ebenfalls relevant ist.

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