IV. Nachlassverfahren (Iran)

Für die Verwaltung und Abwicklung des Nachlassverfahrens ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig. Sollte der Erblasser keinen Wohnsitz in Iran haben, ist das Gericht in dem Bezirk zuständig, wo sich der Nachlass befindet.

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