Vererbung von Immobilien in Kalifornien

An wen eine Immobilie in Kalifornien im Todesfall übergeht, hängt davon ab, wie die  Eigentümerstellung des Verstorbenen ausgestaltet war.

Alleineigentum
War der Erblasser Alleineigentümer der Immobilie, kann er durch Testament frei über sie verfügen. Wenn er kein Testament verfasst hat, erbt grundsätzlich der Ehepartner neben den Kindern oder den Eltern des Verstorbenen. Der Partner erhält dabei die Hälfte, wenn nur ein oder kein Kind vorhanden ist. Hinterlässt der Erblasser mehr als ein Kind, steht ein Drittel des Eigentums dem Ehepartner zu, die Kinder erhalten die übrigen zwei Drittel zu gleichen Teilen.

Gemeinschaftseigentum
War der Erblasser verheiratet, so steht die Immobilie nach kalifornischem Recht grundsätzlich im Gemeinschaftseigentum beider Ehepartner. Voraussetzung ist, dass sie während des Bestehens der Ehe durch einen oder beide Ehepartner erworben wurde. Jeder Ehepartner ist dann zur Hälfte Eigentümer und kann über seine Hälfte durch Testament frei verfügen. Nur wenn ein Erblasser ohne Testament verstirbt, fällt seine Hälfte an den Ehepartner, der damit Alleineigentümer wird. Seit 2001 ist auch die Vereinbarung von Gemeinschaftseigentum mit einem automatischen Vermögensübergang auf den überlebenden Ehepartner möglich. In diesem Fall kann erwirbt der überlebende Partner kraft Gesetzes im Todesfall Alleineigentum. Eine abweichende Bestimmung durch Testament ist dann nicht mehr möglich. Gegenüber einer Joint Tenancy kann die Eigentumsform eines „community property with right of survivorship“ vor allem in steuerlicher Hinsicht interessant sein.

Joint Tenancy
Wird die Immobilie in Form einer Joint Tenancy gehalten, geht der Anteil des Verstorbenen im Todesfall kraft Gesetzes auf die übrigen Tenants über. Er fällt nicht in den Nachlass und kann daher auch nicht durch Testament übertragen werden.

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