II. Ehegattenerbrecht (Kongo)

Dem überlebenden Ehegatten stehen güterrechtliche Ausgleichsansprüche zu, sofern die Ehegatten in Errungenschaftsgemeinschaft oder Gütergemeinschaft gelebt haben. Des Weiteren steht dem Ehegatten ein Nießbrauchsrecht am Nachlass oder zumindest an einem Teil des Nachlasses zu.

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