III. Testamentsformen (Kongo)

Im kongolesischen Erbrecht gibt es vier verschiedene Testamentsformen:

– Eigenhändiges Testament
Muss durch den Testator in seiner gesamten Form schriftlich abgefasst werden. Es muss zudem mit dem genauen Datum und einer Unterschrift vom Testator versehen werden.

– Öffentlich beurkundetes Testament
Der Testator muss das Testament einem Richter oder Notar diktieren, welcher es dann niederschreibt. Anschließend muss es sowohl vom Testator und vom Notar/ Richter unterzeichnet werden.

– Verschlossenes geheimes Testament
Der Testator muss einem Richter oder Notar in der Anwesenheit von zwei Zeugen ein Testament überreichen und dabei erklären, dass es sich um ein Testament handelt, was von ihm selbst erstellt und unterschrieben wurde, bzw. von einem anderen erstellt, aber von ihm unterschrieben wurde.

– Mündliche Testamente
Mündliche Testamente sind im Wesentlichen für Notsituationen gedacht und haben dementsprechend spezielle Anforderungen für ihre Wirksamkeit.

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