I. Gesetzliche Erbfolge (Moldau)

In Moldau gibt es eine gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen. Erben der ersten Ordnung sind die Kinder und Eltern des Erblassers, sowie der überlebende Ehegatte. Dabei erhalten alle jeweils die gleiche Quote. Gegebenenfalls erhalten Enkel bzw. Urenkel jeweils zu gleichen Teilen den Anteil ihres vorverstorbenen Elternteils, soweit dieser zur Erbfolge berufen gewesen wäre. Adoptiveltern bzw. –Kinder stehen leiblichen Kindern gleich.
Erben der zweiten Ordnung sind die Großeltern und Geschwister des Verstorbenen. Arbeitsunfähige Neffen oder Nichten des Erblassers sind die Erben der dritten Ordnung. Soweit Erben einer höheren Ordnung vorhanden sind, werden die Erben der niedrigeren Ordnung von der Erbfolge ausgeschlossen.

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