V. Nachlassverfahren (Moldau)

Für die Abwicklung des Nachlasses ist der durch letztwillige Verfügung eingesetzte Testamentsvollstrecker verantwortlich. Wurde ein solcher nicht eingesetzt, fällt diese Aufgabe den Erben zu. Für sonstige Maßnahmen sind die staatlichen Notariate zuständig. Streitfälle sind vor Gericht zu klären.

Themen
Alle Themen anzeigen