Nach welchem Recht richtet sich die Haftung der Erben für Schulden des Erblassers?

Fragen der Erbauseinandersetzung, die Art und Weise des Erwerbs der Erbschaft sowie die Nachlassabwicklung unterliegen prinzipiell dem Recht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Hierzu zählen insbesondere auch die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten sowie die Möglichkeiten, diese zu beschränken. Auch die Aufgaben und Kompetenzen des Testamentsvollstreckers richten sich nach dem Recht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt  des Erblassers.
Niederländisches Recht gilt hierfür also immer dann, wenn der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden hatte, unabhängig davon, ob (z.B. aufgrund einer Rechtswahl) die Erbfolge und weitere erbrechtliche Fragen einer anderen Rechtsordnung unterliegen.

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