Notarielle Beurkundung

Ein großes Problem im Erbschleicherunrecht liegt darin, dass nach der
Bundesnotarordnung (BNotO) Notare sich zum Gesundheitszustand, also zum
Zustand, ob der das Testament Errichtende überhaupt den Gesundheitszustand
für die Testamentserrichtung hatte, äußern sollen. Auf entsprechende
Äußerungen der Notare folgen sehr viele Gerichtsurteile, die zugunsten der
Erbschleicher ausgehen. Man sollte diese Regelung aus der BNotO völlig
streichen. Den Notaren fehlt jegliche medizinische Kenntnis, um die Frage,
unter welchen Umständen aus medizinischer Sicht das Testament zustande kam,
entscheiden zu können. Ein ganz großes Problem stellen auch die Fälle dar, bei
denen die Erbschleicher die Opfer so lange drangsaliert und unter Druck gesetzt
haben, dass sie es beim Notar gar nicht wagen, nach außen anders aufzutreten,
als würden sie das wollen, was gerade beurkundet wird. Besser wäre es, die
Notarordnung dahingehend zu ändern, dass Gutachten dann vorgelegt werden
müssen, wenn als Erbe Personen eingesetzt werden, die in keinerlei
Verwandtschaftsverhältnis zu dem Erblasser stehen.

 

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