Beerdigungskosten

Die Erstattung der Beerdigungskosten kann sich aus § 1968 BGB ergeben. Diese Bestimmung stellt keine abschließende Regelung für die Erstattung der Beerdigungskosten dar. Wie §§ 1615 Abs. 2, 844 I BGB, § 74 SGB XII, § 175 Seemannsgesetz zeigen. Daher kann sich ein Anspruch auf Erstattung verauslagter Beerdigungskosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag ergeben. Es kommt etwa in Betracht, wenn ein […..]
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Erbnachweis gegenüber Bank ohne Erbschein zulässig

In einer bedeutsamen Entscheidung hat das OLG Hamm mit Urteil vom 01.10.2012, I-31 U 55/12, über die Frage diskutiert, ob eine Bank im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann, dass sich ein Erbe immer mit einem Erbschein ausweisen muss. Dies ist deshalb so bedeutsam, weil in vielen Fällen das Beantragen eines Erbscheins Kosten verursacht und zu zeitlichen Verzögerungen führen kann. […..]
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Erbschleicherei – Freieheitsberaubung

Die Erbschleicherei geht sehr oft einher mit der Freiheitsberaubung. Nach § 239 StGB ist die Freiheitsberaubung strafbar. Es ist allerdings fraglich, ob die derzeit bekannt gewordenen Fälle der Freiheitsberaubung überhaupt unter § 239 StGB einzuordnen sind. § 239 I StGB schützt die Fortbewegungsfreiheit. Das, was wir im Betreuungsrecht erleben, ist eine geistige Freiheitsberaubung oder die Beraubung der Freiheit des Willens. […..]
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Testierfähigkeit – Beurteilung

Die Testierfähigkeit zu beurteilen, ist ein äußerst schwieriges Gebiet. Sie hängt mit der Alterstestamentserrichtung überhaupt nicht zusammen. Auch wenn ein Testament von einem Notar errichtet wurde, ergibt sich hieraus noch lange nicht die Testierfähigkeit. Auch ein Notar kann die Frage der Testierfähigkeit nach Ansicht des Unterzeichners nicht feststellen, da hier wissenschaftliche Kenntnisse notwendig sind, die das Gebiet der Psychiatrie betreffen. […..]
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Testierfähigkeit – Beweissicherung

In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt – Beschluss vom 27.01.1997, Aktenzeichen 20 W 21/97 – zu entscheidenden Beschluss hatte ein Bruder, der durch ein Testament leer ausgegangen wäre im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit seines Bruders einholen wollen. Der Antrag des Bruders beim Nachlassgericht im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit des noch lebenden Bruders einzuholen, wurde abgelehnt. […..]
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Testierfähigkeit – vaskuläre Demenz

Bei einer vaskulären Demenz ist in der Regel eine erheblich schwankende Sympthomatik gegeben. Es ändern sich Zustände, in denen Einsichtsfähigkeit, Wille und Entschließungsfreiheit des Erblassers noch gegeben sind und es gibt Zustände, bei denen sie nicht mehr vorhanden sind. Das Gericht geht bei solchen Fällen allerdings, wenn nicht andere Tatsachen vorliegen, von einer Testierfähigkeit aus, auch wenn Demenz vorliegt.

Testierfähigkeit – Vermutung

Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung können Anlass zur Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Sachverständigen nur dann geben, wenn sie aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen (nicht: Vermutungen und Wahrscheinlichkeitsurteilen, wie mögliche Krankheitsbilder ohne Anknüpfung eines auffälligen sympthomatischen Verhaltens des Erblassers im weiten Zusammenhang mit der Testamentserrichtung) herzuleiten sind. (Beschluss des OLG […..]
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Verfassungswidrige Regelungen der Erbschaftssteuer

Der Bundesfinanzhof hat mit einer Entscheidung vom 27.09.2012, AZ II R 9/11, erneute geprüft, ob die Regelungen des Erbschaftssteuergesetzes verfassungsgemäß sind. Dies hat der BFH nicht bestimmt und vielmehr festgestellt, dass gerade die Regelungen bezüglich der Begünstigung unternehmerischen Vermögens verfassungswidrig ist.

Unwirksame notarielle Testamente

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10.10.2012, AZ IV ZB 14/12, eine Aussage getroffen, die zahlreiche notarielle Testamente betreffen dürfte. Häufig gehen Personen zu einem Notar, um ein möglichst gut abgesichertes Testament zu erstellen. Dass gerade die Mitwirkung des Notars zu einem Sonderrisiko führen kann, war bisher nicht bekannt.

Ansprüche bei einem Missbrauch der Vorsorge- oder Kontovollmacht

Im Rahmen von Erbfällen ist immer wieder ein Problem, dass Dritte oder Miterben im Rahmen von Vorsorge- oder Kontovollmachten für den Erblasser gehandelt haben und zwar vor oder nach dem Tod. Hieraus können sich Ansprüche der (benachteiligten) Erben ergeben. Wurde eine Vollmacht gegeben, so liegt rechtlich meistens ein sog. Auftragsverhältnis vor. Der Vollmachtgeber und damit der Erbe hat hieraus einen […..]
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Nachlasspflegschaft bei unklarer Erbsituation

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 17.07.2012, AZ IV ZB 23/11, nochmals betont, dass eine Nachlasspflegschaft als Mittel zur Sicherung des Nachlasses in vielen Fällen duch das Nachlassgericht angeordnet werden muss. Der häufigste Fall einer Nachlasspflegschaft besteht dann, wenn Unklarheit über die Erbensituation besteht, beispielsweise, wenn aufgrund einer möglichen Testierunfähigkeit der Erblasserperson die Person des Erben nicht feststeht. Der […..]
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Erbschleicherei/ Testierfähigkeit

  Zum Problem: Nach der derzeitigen Rechtslage kann ein Testament errichtet werden, wenn der entsprechende Wille bei der Person vorhanden ist. Ausschließlich auf diesen Willen kommt es an. Man nennt dies in der Praxis Testierfähigkeit. Sie ist völlig unabhängig von der Geschäftsfähigkeit. Ein Geschäftsunfähiger, der einen Willen hat, ein Testament zu errichten, kann also ein wirksames Testament errichten.

Vor- und Nacherbschaft zur Unternehmensnachfolge

Sinn und Zweck: Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft nach §§ 2100 ff. BGB ist eine testamentarische Gestaltungsmöglichkeit, um insbesondere Unternehmen über Generationen hinweg im Nachlass und damit in der Familie zu erhalten. Grundlegend ist die Erhaltung des Unternehmens für eine oder mehrere Generationen. Die Fortführung des Unternehmens steht im Vordergrund. Der Unternehmer gibt sein Unternehmen in mehreren Vor- und […..]
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Welche Regeln gelten bei der Erbfolge und Gesellschaftsanteilen?

Folgende Regelungen gelten für das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft durch Tod für nachfolgend be-nannte Gesellschaftsformen. Für die GBR (a) regelt § 727 Abs.1 BGB, dass die Gesellschaft beendet wird, soweit ein Gesellschafter durch Tod aus der Gesellschaft ausscheidet. Grund hierfür ist das enge, persönliche Verhältnis zwischen den Gesellschaftern. Ein automatischer Austausch der Gesellschafter ist damit nicht vereinbar. Die […..]
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Aktuelle Änderungen im internationalen Erbrecht

Die EU hat mit der Verordnung Nr. 650/2012 eine für Mitgliedstaaten verbindliche rechtliche Regelung für das einzelstaatliche Erbrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten getroffen. Die Verordnung ist in Kraft getreten und für Erbfälle ab 2015 relevant. Schon jetzt ergibt sich aus der Neuregelung ein erheblicher Beratungsbedarf.

Die Funktionen des Erbscheins

Der Erbschein dient dem Schutz des Rechtsverkehrs und berücksichtigt, dass regelmäßig die Gefahr besteht, dass eine Person mit einem potentiellen Erben ein Rechtsgeschäft über einen Nachlassgegenstand abschließt und sich erst später herausstellt, dass eine andere Person Erbe geworden ist. Mit Blick auf den Grundsatz der Universalsukzession nach § 1922 BGB und die Fragestellung eines (gutgläubigen) Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ […..]
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Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuer

Im Bereich der Erbschaftssteuererklärung sind zwei Phasen zu unterscheiden. Der Testamentsvollstrecker ist gemäß § 31 Abs.5 S.1 ErbStG zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung verpflichtet. Da er ohnehin für die Fertigung des Nachlassverzeichnisses verantwortlich ist, deckt sich dies mit § 31 Abs.2 ErbStG. Die Pflicht zur Abgabe folgt erst durch die Anforderung von Seiten des Finanzamts, da keine Anzeigepflicht gemäß § 30 […..]
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Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Formen der Erbauseinandersetzung sind: Fall 1: einvernehmliche Erbauseinandersetzung, §§ 2042 ff. BGB Fall 2: Auseinandersetzungsvertrag, dabei können sich die Miterben endgültig und abschließend hinsichtlich der Verteilung des Nachlasses einigen. Der Vertrag ist grundsätzlich formfrei, mit Ausnahmen bei der formbedürftigen Übertragung von einzelnen Nachlassgegenständen (Immobilien).

Ehegatteninnengesellschaft und Güterstandschaukel

Eine Ehegatteninnengesellschaft ist in der Regel eine Situation in der beide Ehegatten zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks jeweils Beiträge insbesondere in Form von Geld oder Dienstleistungen erbringen. In einem solchen Fall kann, wenn diese gemeinsame Tätigkeit einen im Verhältnis zur Ehe übergeordneten Zweck verfolgt, dies im Rahmen der Regelungen der §§ 705 ff. BGB, respektive der §§ 105 ff. HGB […..]
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Gründe für eine vorweggenommene Erbfolge

Es gibt ein vielfältiges Bündel an Absichten, die eine vorweggenommene Erbfolge motivieren können. Als Absicht 1 können erbschaftssteuerliche Überlegungen eine Rolle spielen. Im Wesentlichen geht es bei dieser Motivation darum, zwischen Eltern wechselseitig und Eltern im Verhältnis zu ihren Kindern die alle 10 Jahre ausschöpfbaren Freibeträge gemäß § 14 ErbStG zu nutzen, um eine Erbschaftssteuerlast im Erbfall mit Blick auf […..]
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Die Anfechtung im deutschen Erbrecht

Das deutsche Erbrecht kennt folgende Arten eines Irrtums, der zu einer Anfechtung berechtigt. Fall 1 ist der sog. Irrtum über die Erklärungshandlung. Demnach liegt ein Irrtum gemäß §§ 2078 Abs.1, 119 Abs.1 BGB darin, dass das äußere Erklärungsverhalten des Erblassers im Widerspruch zu seinem tatsächlichen Willen steht. Klassische Fälle sind das Verschreiben oder Versprechen.

Der Begriff der Wechselbezüglichkeit

Die Wechselbezüglichkeit ist ein Begriff aus dem Bereich des Ehegattentestaments und findet sich in § 2270 Abs.1 BGB. Demnach sind solche Verfügungen in einem Ehegattentestament wechselbezüglich, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre.

Der Begriff der Nachlassspaltung

Das Recht kennt grundsätzlich drei Anknüpfungspunkte für die Frage, in welchen Fällen es Anwendung findet: die Staatsangehörigkeit des Betroffenen, dessen letzter Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt oder die Belegenheit der betroffenen Sache.

Die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung

Das Gesetz unterscheidet folgende Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung. Abwicklungsvollstreckung gemäß §§ 2003, 2204 BGB: Diese ist der gesetzliche Regelfall und liegt vor, wenn nichts anderes in der letztwilligen Verfügung von Todes wegen geregelt ist. Dann ist es Aufgabe des Testamentsvollstreckers, die letztwilligen Anordnungen des Erblassers, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung auszuführen und die Auseinandersetzung des Nachlasses im Verhältnis zu den Miterben durchzuführen. Auf […..]
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Was ist die Andeutungstheorie?

Die Andeutungstheorie entfaltet Aussagekraft im Rahmen der Auslegung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen. Dort ist der Wille des Erblassers gemäß § 133 BGB festzustellen. Erster Ansatzpunkt hierfür ist der Wortlaut des beispielsweise einseitigen, handschriftlichen Testaments. Soweit der Wille des Erblassers hierdurch nicht abschließend ermittelt werden kann, dürfen im Rahmen der Auslegung auch Umstände außerhalb der letztwilligen Verfügung von Todes wegen […..]
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