Pressemitteilung: Ausgleichsansprüche im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 03.02.2010, AZ XII ZR 53/08, eine sehr weitreichende Entscheidung für alle Paare getroffen, die in einer sog. nichtehelichen Lebensgemeinschaft, also unverheiratet, zusammenleben. Grundsätzlich ist in einer solchen Nähebeziehung strittig, wie die Vermögensauseinandersetzung nach einer Trennung erfolgt, also beispielsweise bei einem gemeinsamen Mietverhältnis oder einem gemeinsam angeschafften Gegenstand. In der jetzt aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zur Frage der Kostenverteilung für gemeinsame Aufwendungen der der Lebensführung entschieden. Wenn das Paar während des Zusammenlebens die Kosten der Lebensführung immer nur einem der beiden Beteiligten aufgebürdet hat, so soll diese Aufteilung auch nach der Trennung bestand haben. Das heißt, dass der Zahlende, keinen Ausgleichsanspruch hat. Gerade Paare, die lange zusammenleben und die nicht heiraten können, weil ggf. ein Beteiligten noch verheiratet ist, sollten sich mit Blick auf die nach wie vor umstrittene Rechtssituation rechtsanwaltlich beraten lassen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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