Pressemitteilung: Insolvenz mit Restschuldbefreiung in England

Durch die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt, geraten viele Privatpersonen und Unternehmen an den Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit. Gerade in den letzten Wochen wurde deshalb in der Öffentlichkeit häufig die Möglichkeit einer Insolvenz mit Restschuldbefreiung in England diskutiert. Ein dortiges Insolvenzverfahren hat den Vorteil, dass es in erheblich kürzerer Zeit zu einer Entschuldung des Betroffenen führt. Die europäische Insolvenzordnung und die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH bestätigen diese Möglichkeit für Deutsche. Allerdings handelt es sich um einen formal komplizierten Weg. Deshalb haben sich die Forschungsinstitute der Kester-Haeusler-Stiftung für Internationales Erbrecht, Internationales Miet- und Immobilienrecht und Bank- und Kapitalanlagerecht entschlossen, wichtige Fragen zu diesem Thema im Rahmen einer wissenschaftlichen Dokumentation als Leitfaden herauszugeben. Nähere Informationen erhalten Sie über die Forschungsinstitute. Wenn Sie bereits ein solches Involvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen haben oder ein solches durchführen lassen möchten, können Sie sich bei uns melden, damit wir diese Erfahrungen in die Dokumentationen mit aufnehmen können.

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