Pressemitteilung: Kontaktverbot im Rahmen der Betreuung

Ist eine rechtliche Betreuung angeordnet, so kann dies sogar zu einem Kontaktverbot zwischen Eltern und Kindern führen. Was viele nicht für möglich halten, kommt in der Praxis leider viel zu oft vor. Zwar wird das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern mit Art. 6 GG sogar von unserer Verfassung geschützt.

Wird durch eine gerichtliche Maßnahme der Kontakt zwischen Elternteil und Kind eingeschränkt oder hierdurch eine vom Betreuer angeordnete Einschränkung bestätigt, so liegt eine Verletzung des Kernbereiches des Art. 6 Grundgesetz vor.

Art. 6 Grundgesetz soll störende, schädigende oder benachteiligende Eingriffe in den Schutzbereich der familiären Beziehungen abwehren. Dieser Schutz hängt allerdings vom Alter und den Lebensumständen der Familienangehörigen ab. Damit wird den Betreuern die Möglichkeit eingeräumt, den Kontakt mit zwischen Eltern und Kindern zu verbieten.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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