Pressemitteilung: Nachlasspflegschaft contra Vorsorgevollmacht

Das OLG München hat in einer Entscheidung vom 26.02.2010, AZ 31 Wx 16/10, mitgeteilt, dass eine sog. transmortale Vorsorgevollmacht die Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei Versterben des Betroffenen nicht ausschließt. Das heißt für die Zukunft, dass persönliche und finanzielle Angelegenheiten in Streitfällen noch besser geregelt werden müssen. Zu Lebzeiten sollte man sich in jedem Fall durch eine Vorsorgevollmacht vor den Rechtswirkungen einer gesetzlichen Betreuung absichern. Für die Situation nach dem Versterben genügt aber eine solche Vorsorgevollmacht nicht aus, sondern muss durch Mittel ergänzt werden, die eine Nachlasspflegschaft zu Lasten der Erben oder Begünstigten ausschließt. Hier wäre ggf. an eine Testamentsvollstreckung zu denken, wobei jeder Einzelfall sorgfältig durch einen Rechtsanwalt geprüft werden muss.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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