Pressemitteilung: Vermögensauseinandersetzung bei nichtverheirateten Paaren

Im Streitfall oder bei Trennung ist die Vermögensauseinandersetzung bei Eheleuten im Gesetz gut geregelt. Dagegen fehlt in solchen Fällen eine klare gesetzliche Regelung für nichtverheiratete Paare, die in einer sog. nichtehelichen Lebensgemeinschaft (NELG) leben. Wichtigste Frage ist, wie Vermögen behandelt werden soll, das einer der Partner einbringt, beispielsweise für eine Immobilie. Kann dieser Betrag im Streit oder bei Trennung zurückgefordert werden? Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 25.11.2009 (AZ XII ZR 92/06) aktuell dargelegt, dass eine Rückforderung durch die Erben des zahlenden Partners gegenüber dem anderen Teil der NELG nicht erfolgen kann. Das heißt im Klartext, dass wenn beispielsweise der Mann der Frau € 20.000,00 für einen PKW schenkt und beabsichtigt ist, diesen gemeinsam zu nutzen, verbleibt der Frau nach dem Tod des Mannes das Geld bzw. der PKW. Generell lässt sich deshalb festhalten, dass auch nichtverheiratete Paare bei größeren Vermögensinvestitionen sich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen sollten.

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