V. Nachlassverfahren (Republik Korea)

Eventuelle Streitigkeiten sind beim Familiengericht zu klären. Dabei wird zwischen zwei Verfahrensarten unterschieden. Zum einen gibt es das sog. Entscheidungsverfahren und zum anderen das sog. Schlichtungsverfahren. Hinsichtlich der zur Auseinandersetzung der Erbschaft erforderlichen Maßnahmen sowie der Bestimmung des besonderen Beitrags muss zunächst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Im gegebenen Fall hat das Familiengericht den Fall sogar von Amtswegen an das Schlichtungsverfahren zu verweisen. Dieses Schlichtungsverfahren dient im Wesentlichen dazu, einen Kompromiss zwischen den beiden Streitparteien herbeizuführen.

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