Vereinfachung der Nachlassabwicklung durch Vollmachten über den Tod hinaus

Besitzt ein Deutscher Immobilienvermögen in Spanien, kann er die Veräußerung der Immobilie durch die Erben vereinfachen, indem er eine Vollmacht über den Tod hinaus ausstellt.
Nach spanischem Recht erlischt zwar grundsätzlich eine Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Es ist aber möglich, durch Rechtswahl zu bestimmen, dass deutsches Recht auf die Vollmacht Anwendung finden soll. Da es im deutschen Recht möglich ist, dass eine Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam bleibt oder sogar erst zu diesem Zeitpunkt wirksam wird, ist bei einer entsprechenden Rechtwahl die Vollmacht auch in Spanien gültig. Die Erben können dann über das Grundstück verfügen, ohne den Tod des Vollmachtgebers offen legen zu müssen. Dies kann z.B. Gerichts- und Notarkosten ersparen.

(Quelle: Gantzer, Peter: Spanisches Immobilienrecht, 9. Auflage,  Frankfurt a.M. 2003)

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