Über Uns

Die gemeinnützige KESTER-HAEUSLER-STIFTUNG mit Sitz in Fürstenfeldbruck ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, die ihrer Satzung gemäß Wissenschaft, Forschung und Kultur fördert. Sie wurde 1988 zur Erinnerung an den Reichstagsabgeordneten, Generalmajor Caspar Haeusler und seine Frau Therese, geb. Kester, von den Töchtern Gabriele und Mirjam Haeusler ins Leben gerufen. Neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung, überwiegend auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften, sowie der Veranstaltung und Durchführung von Kolloquien und Vortragsveranstaltungen zu wissenschaftlichen und zeitgeschichtlichen Fragestellungen und Lesungen renommierter und junger deutschsprachiger Autoren in der stiftungseigenen, 1899 von Gabriel von Seidl errichteten, Haeusler-Villa bzw. im Veranstaltungsforum der Stiftung im Kloster Fürstenfeld in Fürstenfeldbruck, unterstützt die Stiftung, die auch den künstlerischen Nachlaß des Malers Karl Trautmann, des Mitbegründers der Fürstenfeldbrucker Künstlervereinigung, betreut und Treuhänderin für die rechtlich unselbständige Anita Moor-Stiftung mit ihrem bedeutenden Nachlaß des Malers Henrik Moor ist, im Rahmen ihrer regionalen Förderungen zahlreiche Aktivitäten im musikalischen und künstlerischen Bereich im Umfeld Münchens und im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Gegenwärtig besteht unser Hauptziel darin, eine Dokumentation über “Internationales Erb- und Erbschaftssteuerrechts” zu erstellen. In dieser Publikation sollen für Interessierte wichtige Sach- und Rechtsfragen, sowie Risiken eines Erbfalls mit Auslandsberührung dargestellt werden. Gerne nehmen wir hierzu Ihre Beiträge und Anregungen auf. Sie können sich unverbindlich an uns wenden, wenn Sie Erfahrungen in diesem Bereich haben, über die Sie berichten oder wenn Sie konkrete Fragestellungen, im Rahmen dieser Dokumentation interessant sein können, vorschlagen möchten.

Gerne informieren wir Sie unabhängig hiervon unverbindlich auf Anfrage über unsere aktuellen Veranstaltungen zum Thema “Erb- und Erbschaftssteuerrecht”.

Das Forschungsinstitut für Internationales Erbrecht ist eine wissenschaftlich ausgerichtete Unterabteilung der Kester-Haeusler-Stiftung und widmet sich der umfassenden Auseinandersetzung mit erb- und erbschaftssteuerlichen Themen mit Auslandsberührung – im Rahmen von Publikationen, Vortragsveranstaltungen. Natürlich steht das Forschungsinstitut allen in diesem Bereich Interessierten als Ansprechpartner zur Verfügung, also insbesondere Personen, die über Vermögen im Ausland verfügen, Ausländern, die in Deutschland leben und Personen, die von einem Erbfall mit Auslandsberührung betroffen sind. Für weitere Informationen:
www.kester-haeusler-stiftung.de