I. Gesetzliche Erbfolge (Volksrepublik China)

In der Volksrepublik China gibt es gesetzliche Erben der ersten und der zweiten Ordnung. Zur ersteren gehören die Ehegatten, Kinder und Eltern des Erblassers. Die Erben zweiter Ordnung sind die Großeltern väterlicher- und mütterlicherseits und die Geschwister. Sollten mehrere Erben aus einer Ordnung existieren, dann sind sie Miterben. Vorverstobene Kinder des Erblassers werden in der Erbfolge durch ihre eigenen Kinder ersetzt. Mehrere Erben einer Ordnung sollen zu gleichen Teilen erben.

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