VI. Kollisionsrecht (Volksrepublik China)

Bei einem Erbfall in China mit Auslandsbeteiligung müssen verschiedene Fälle unterschieden werden.

1. Ausländer hinterlässt Erbe in China
Das zuständige Volksgericht übernimmt die einstweilige Nachlassverwaltung und sucht in Kooperation mit der zuständigen Behörde für auswärtige Angelegenheiten die möglichen Erben.
-> Beerbt ein Chinese einen Ausländer, muss er einen entsprechenden Erbantrag beim zuständigen Volksgericht stellen.

2. Ausländer tritt Erbschaft in China an
Der Ausländer muss sich bei einer Notariatsbehörde seines Aufenthaltsortes eine Urkunde beglaubigen lassen, die seinen Beruf, seine Adresse und seine Beziehung zum Erblasser dokumentiert, um ein Erbe in China antreten zu können.

Wann genau sind die Chinesischen Gerichte zuständig?
Nach chinesischem Recht sind die chinesischen Gerichte zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in China hatte, wenn der Großteil des Erbes sich in China befindet oder wenn der Erbstreit unbewegliches, in China befindliches Vermögen betrifft.

Nachlassspaltung
Fehlt ein Testament bei auslandsbezogenen Erbschaften teilt sich der nachlass in zwei Teile auf. Bezüglich des unbeweglichem Teil des Nachlasses wird das Belegenheitsrecht angewandt und bezüglich des Restes das Recht des letzten Wohnsitzes.

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