V.Nachlassverfahren (Volksrepublik China)

Sofern kein Testamentsvollstrecker bestellt worden ist, haben die Erben am Nachlassort die Verwaltungs- und Sicherungsmaßnahmen im Zeitraum zwischen Erbfall und Auseinandersetzung zu übernehmen. Leben am Nachlassort keine Erben, sind für diese Maßnahmen alle Erben als Einheit zuständig. Um einen Überblick über den Nachlass erhalten zu können muss dieser inventarisiert werden. Alle Erben die bei der Inventarisierung nicht anwesend sind, müssen schriftlich verständigt und zur Stellungnahme aufgefordert werden.

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