II. Testamentsformen (Albanien)

1.) Eigenhändiges Testament
Der Testierende muss das eigenhändige Testament vollständig handschriftlich abfassen. Das Testament muss mit dem Datum seiner Erstellung und am Ende des Textes handschriftlich unterschrieben sein.

2.) Notarielles oder öffentlich-schriftliches Testament
Der Notar hat das Testament nach den Vorstellungen des Erblassers anzufertigen. Eine vorgefertigte Version des Testaments, die dann beim Notar unterschrieben wird reicht nicht aus. Diese Art der Testamentsform ist besonders für Analphabeten oder solche Personen relevant, die aufgrund körperlicher Behinderungen nicht schreiben können.

3.) Vermächtnis
Beim Vermächtnis verpflichtet der Erblasser seine Erben einer bestimmten Person einen genau bestimmten Teil aus dem Vermögen zu geben.

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