Reicht das Vermögen des Nachlasses nicht einmal aus, um die Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu decken, so kann der Nichterbe, der zwar pflichtteilsberechtigt ist, ein solches Verzeichnis nicht verlangen.
OLG Schleswig Beschl. v. 30.07.2010 – 3 W 48/10
Tanja Stier
Rechtsanwältin