Nach argentinischen Kollisionsnormen bestimmt sich das auf den Erbfall anzuwendende Erbrecht nach dem letzten Wohnrecht des Erblassers. Im Ausland lebenden argentinischen Staatsbürgern steht es offen, ihr Testament nach den Vorschriften des Staates zu errichten, indem sie ihren Wohnsitz haben. Auch eine Rückkehr nach Argentinien steht der Wirksamkeit des im Ausland errichteten Testaments nicht entgegen.
Soweit eine Aufteilung des Nachlasses zwischen ausländischen oder argentinischen und ausländischen Erben mit Wohnsitz in Argentinien vorliegt, erhalten die letzteren einen Anteil des Vermögens innerhalb der Republik, der dem Wert des ausländischen Vermögens entspricht, welches ihnen verwehrt wurde.
Die Zuständigkeit der argentinischen Gerichte ist dann gegeben, wenn der letzte Wohnsitz des verstorbenen in Argentinien war.