Auch in Bolivien gibt es eine Erbengemeinschaft. Diese ist sozusagen der Zustand der ungeteilten Erbschaft. Die Erbengemeinschaft löst sich somit mit der Nachlassteilung auf. Die Auseinandersetzung mit dem Nachlass kann in zwei Fällen unproblematisch außergerichtlich stattfinden. Zum einen wenn sich die Erben im Einvernehmen über die Teilung des Erbes einigen und zum anderen wenn eine testamentarische Erbteilung vorgesehen wurde.