1. Koranische Erbfolge
Der Ehemann erhält die Hälfte des Nachlasses. Soweit ein Kind neben ihm, ein Kind der Erblasserin oder ein Kind eines männlichen Abkömmlings der Erblasserin neben dem Vater erbt, erhält dieser nur ein Viertel des Nachlasses.
Die Ehefrau erbt ein Viertel des Nachlasses. Gibt es mehrere Ehefrauen, müssen sie sich das Viertel in gleichen Teilen teilen. Der Anteil des Nachlasses beschränkt sich auf ein Achtel, wenn neben ihr ein Kind des Erblassers oder ein Kind eines männlichen Abkömmlings des Erblassers erbt.
Die Tochter des Erblassers erbt die Hälfte des Nachlasses. Hat sie eine oder mehrere Schwester erben diese 2/3 des Nachlasses, welcher dann wiederum in gleichen Teilen aufgeteilt wird. Das koranische Erbrecht der Töchter entfällt, wenn Söhne als agnatische Erben berufen sind. In diesem Fall sind sie durch die Söhne agnatische Erben durch andere.
Die Tochter eines Sohnes wird von der Erbschaft ausgeschlossen, wenn ein Sohn, ein Sohnessohn oder jedes weiteren agnatischen Deszendenten vorhanden ist. Ansonsten erbt die Tochter des Sohnes wie die Tochter…