Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Erbes und ist unter den Pflichtteilserben nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge aufzuteilen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Erbes und ist unter den Pflichtteilserben nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge aufzuteilen.