Auslegungschwierigkeiten bei Ehegattentestamenten

Das OLG München hat in einem Beschluss vom 19.12.2012, 31 Wx 434/12, bestätigt, dass die Auslegung von Ehegattentestamenten in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten führt. Im streitigen Fall hatten die Eheleute keine Regelung für den Fall getroffen, dass der erste Ehepartner verstirbt. Es war dann zu prüfen, ob der Ehegatte erbt oder alle gesetzliche Erben, beispielsweise die Abkömmlinge. Das Gericht hat jedenfalls nicht eine solche Auslegung zugelassen, die zu dem Ergebnis kommt, dass nur der Ehegatte erbt. Damit hatten die Eheleute bei Abfassung des Ehegattentestaments sicherlich nicht gerechnet.

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