Adoptierte sind nicht automatisch gesetzliche Erben?

Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 11.06.2012, AZ 14 Wx 76/11, die Bedeutung einer wohl überlegten Testamentsgestaltung belegt. Im Sachverhalt ging es darum, dass eine Erblasserin ein Kind adoptiert hatte, in einem späteren handschriftlichen Testament aber eine Schwester als Alleinerbin eingesetzt hatte. Diese Schwester starb aber vor der Erblasserin. Eine weitere Schwester machte daraufhin geltend, dass sie selbst als Ersatzerbin nach dem Testamentsinhalt anzusehen wäre und damit der adoptierten Person als gesetzlicher Erbin vorzuziehen wäre. Das OLG Karlsruhe hat dies bestätigt, da im konkreten Einzelfall festgestellt wurde, dass die adoptierte Person von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollte. Dieser Fall ist ein Beleg dafür, dass ein Testament insbesondere den sog. Ersatzerbfall ausreichend regeln muss.

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