Können auch Nachlassgläubiger die Erteilung eines Erbscheins beantragen?

Gläubiger des Erben können die Erteilung eines Erbscheins beantragen, wenn dem Erben noch kein Erbschein erteilt worden ist, aber sie diesen zur Zwangsvollstreckung benötigen. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger bereits einen vollstreckbaren Titel hat. Dies bedeutet, dass z.B. auch ein Pflichtteilsberechtigter einen Antrag auf Erteilung des Erbscheins stellen kann, wenn er einen vollstreckbaren Titel über seinen Anspruch erlangt hat. Der Erbschein weist aber auch dann nicht etwa die Rechtsposition des Pflichtteilsberechtigten aus, sondern soll die Zwangsvollstreckung gegen den Erben ermöglichen.

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