Kann eine Erbengemeinschaft in eine Gesellschaft umgewandelt werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Nachlass in ein Gesellschaftsvermögen unter Beteiligung aller Miterben umzuwandeln. Dabei sind jedoch die entsprechenden Formvorschriften für die jeweiligen Übertragungsakte zu beachten. So muss die Übertragung des Eigentums an einem Nachlassgrundstück von der Erbgengemeinschaft auf eine von den Erben gegründete Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG) beim Notar erfolgen. Gleiches gilt auch, wenn das Gesamthandseigentum der Miterben in Bruchteilseigentum umgewandelt werden soll. Anders verhält es sich lediglich für eine von den Miterben gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts, soweit diese sämtliche Nachlassanteile und somit auch das Nachlassgrundstück erwirbt.

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