Viele Erbschleicherfälle leiden darunter, dass Notare die Beurkundung vorgenommen haben, ohne die wahren Hintergründe der Testamentserrichtung zu kennen. Oftmals wird von Notaren sogar im Testament aufgenommen, dass sie sich vergewissert haben, dass der Testamentserrichter nicht dement war. Derartige Äußerungen in Testamenten sind schändlich für Erbschleicherverfahren, weil oft der Hintergrund eine Art von Gehirnwäsche ist, der die alten Menschen in den Tagen vor der Testamentserrichtung oder auch Wochen und Monate vor der Testamentserrichtung unterzogen wurden. Auch die Frage der Demenz ist so eine komplizierte Frage, die oftmals nicht von einem normalen Arzt erkannt werden kann. Wie ein Notar, der vorher mit Sicherheit keinen Demenztest durchführte, zu derartige Äußerungen kommen kann, ist unverständlich. Warum die Notarkammer derartige Äußerungen nicht verbietet, ist dem Unterzeichner ebenfalls nicht klar.
Es wird also etwas von einem Notar bestätigt, der die entsprechende Ausbildung –was selbstverständlich ist- nicht hat, genauso wenig wie Anwälte oder andere Juristen, die in der Frage der medizinischen Demenzforschung nicht ausgebildet werden. Was also diese Vermerke im Testament sollen, ist nicht klar, sondern sie irritieren nur im Rahmen der Erbschleicherverfahren.