In Deutschland kaum bearbeitet worden ist bisher das Gebiet der Schenkungserbschleicher. Dies sind Erbschleicher, die schon zu Lebzeiten mit dem Herausreißen des Vermögens bei den Erblassern beginnen, indem sie durch unzulässige Beeinflussung –Schlechtmachen von Angehörigen, Vorgaukeln von Hilfe. Bewunderung, der Fähigkeit, ständig zuzuhören- sich große Schenkungen machen lassen. Die Erbschleicherei fängt also schon zu Lebzeiten an, was vielfach in der Praxis übersehen wird. Gerade bei Rechtsstreitigkeiten über die Frage der Erbschleicherei sollte auf diese Problematik besonders hingewiesen werden. Auch in Erbschleicherprozessen sollte nicht nur wegen der Erbschleicherei vorgegangen werden, sondern auch Schenkungen, die vorher erfolgten, mit angegriffen werden, da die Rechtsgrundlage praktisch die gleiche ist, nämlich die Ausnutzung der Willenlosigkeit und Entscheidungsunfähigkeit von alten Menschen, in einer medizinisch schwierigen Situation standen.