In den Vereinigten Staaten ist die Beeinflussung des Willens alter Menschen unter Strafe gestellt worden bzw. man kann in einem derartigen Verfahren die Strafrechtliche Verurteilung erreichen. In Deutschland ist diese rechtswidrige Willensbeeinflussung bisher wissenschaftlich kaum erforscht. Leider ist sie auch bei vielen Richtern und sonstigen Prozessbeteiligten weitgehend unbekannt. Die rechtswidrige Willensbeeinträchtigung oder –beeinflussung liegt immer dann vor, wenn eine Person versucht, sich durch Manipulation des Willens des alten Menschen das Vermögen dessen vor seinem Ableben oder über ein Testament an sich zu reißen. Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass schon beim ersten Anzeichen die Alarmglocken schrillen sollten. Es empfiehlt sich hier, alle Personen, die in irgendeiner Weise mit dem Betroffenen zusammen gekommen sind, namentlich aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, da oftmals dort das Pflegepersonal ständig wechselt, da diese in einem etwaigen Erbschleicherverfahren als Zeugen genannt werden müssen.
Nähere Hinweise können Sie auch direkt über die Stiftung erfahren bzw. die Stiftung ist gerne bereit, Ihnen hier eine Hilfestellung zu leisten.