Pflichtteilsberechnung/ Auskunftsanspruch

Der Erbe kann nicht verpflichtet werden, seine Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses mit Belegen zu beweisen. Eine solche Pflicht besteht nur bei Vollstreckung des Wertermittlungsanspruch. Das bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte einen gesonderten Titel über den Wertermitttlungsanspruch vollstrecken lassen muss, um Belege über den Umfang des Nachlasses erhalten zu können.

Themen
Alle Themen anzeigen