Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch stellt für bestimmte nahe Angehörige des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass sicher. Indirekt ergibt sich dadurch, dass der Erblasser über sein Vermögen durch Testament oder Erbvertrag nicht verfügen kann, soweit Pflichtteilsansprüche bestehen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.4.2005 steht das Pflichtteilsrecht als bedarfsunabhängiges Teilhaberecht von Kindern am Vermögen der Eltern unter dem Schutz von Art. 14 GG.
Nach deutschem Pflichtteilsrecht hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteiles. Dieser Anspruch ist aber nur auf eine Geldzahlung gerichtet; im Gegensatz zu vielen ausländischen Rechtsordnungen wird der Pflichtteilsberechtigte nicht wie ein Erbe unmittelbar an der Erbschaft beteiligt.

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