Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Der Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag, den der Erblasser zu seinen Lebzeiten mit einem potentiellen gesetzlichen Erben oder Pflichtteilsberechtigtem schließt. Er muss notariell beurkundet werden. Folge des Pflichtteilsverzichts ist, dass dem Verzichtenden nach dem Tod des Erblassers kein Pflichtteilsanspruch mehr zusteht.
Der Vorteil des Pflichtteilsverzichts liegt vor allem darin, dass der Erblasser über sein Vermögen nunmehr frei verfügen kann. Möchte er z.B. sein Vermögen in eine Stiftung einbringen, braucht er nicht befürchten, dass nach seinem Tode das Stiftungsvermögen durch Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geschmälert wird. Ein  Pflichtteilsverzichtsvertrag bietet sich ferner  auch an, wenn zum Nachlass ein Familienunternehmen gehört. Der Erbe, der das Unternehmen weiterführen soll, braucht keine (u.U. sehr hohen) Pflichtteilsansprüchen befriedigen, die andernfalls den Weiterbestand des Unternehmens gefährden könnten.
Meistens wird der Pflichtteilsverzicht gegen eine Abfindung vereinbart. Allerdings ist dies nicht immer so; insbesondere ist die Wirksamkeit des Pflichtteilsverzichts von der Gegenleistung unabhängig.

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