Auch der Widerruf eines Testamentes kann grundsätzlich widerrufen werden. Dadurch wird das ursprüngliche Testament wieder wirksam. Allerdings kommt es auf die Form des Widerrufs an: Nur der Widerruf in Testamentsform kann problemlos durch Widerruf des späteren Testamentes beseitigt werden. Wenn der Widerruf durch Rücknahme eines öffentlichen Testamentes aus der Verwahrung oder durch eine Vernichtung oder Veränderung der Testamentsurkunde erklärt worden ist, muss ein neues Testament errichtet werden. Wenn z.B. ein in Widerrufsabsicht zerrissenes Testament wieder zusammengeklebt wird, bleibt es unwirksam.