Testamentsvollstrecker/ Zeugnis trotz Entlassungsantrag

Der Testamentsvollstrecker hat selbst dann einen Anspruch auf ein Testamentsvollstreckerzeugnis, wenn der Entlassungsantrag bereits gestellt worden ist. Solange der Testamentsvollstrecker diese Position noch inne hat, hat er ein Recht darauf sich zu legitimieren.

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