Welche Arten von Testamentsvollstreckung gibt es?

Im Wesentlichen unterscheidet man die Dauertestamentsvollstreckung und die Abwicklungsvollstreckung. Bei jeder Art der Testamentsvollstreckung kann aber der Erblasser selbst die genauen Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers festlegen.

Abwicklungsvollstreckung
Bei einer Abwicklungsvollstreckung soll der Testamentsvollstrecker nur den Nachlass abwickeln also v.a. Nachlassschulden begleichen, Vermächtnisse erfüllen und die Erbschaftsauseinandersetzung herbeiführen. Das Amt endet, wenn diese Aufgabe erfüllt ist. Meistens dauert dies nur einige Monate, eine gesetzliche Grenze gibt es dafür aber nicht.

Dauertestamentsvollstreckung
Eine Dauertestamentsvollstreckung liegt vor, wenn der Testamentsvollstrecker längerfristig das Nachlassvermögen verwalten soll oder er bestimmte Aufgaben auch nach der Erbauseinandersetzung weiter erfüllen soll. Der Erblasser kann anordnen, wie lange diese dauern soll. Um eine „ewige“ Testamentsvollstreckung zu vermeiden, endet die Testamentsvollstreckung grundsätzlich spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall. Allerdings kann der Erblasser auch z.B. die Fortdauer auf Lebenszeit eines bestimmten Erben anordnen.

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