Weder die Stiftungsgesetze der Länder noch das BGB enthalten eine Definition des Begriffs „Stiftung“.
Eine Stiftung ist allgemein eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden.
Bei den rechtsfähigen Stiftungen unterscheidet man solche des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts.
1. Rechtliche Grundlagen
Vorschriften über Stiftungen finden sich in den