Die roten Flaggen, die bei Erbschleicherfällen hochgezogen werden müssen,
sind folgende:
Familienmitglieder
Familienmitglied, das sich seit Jahren nicht um den alten Menschen gekümmert
hat und nunmehr plötzlich das ist. Familienmitglied, das den Erblasser
abschottet und isoliert – kein Telefon mehr, keine Post mehr, kein Zugang zu
dem Opfer.
Nachbarn oder Freunde
Hier tauchen Fälle auf, die unglaublich sind. Hier treten auf einmal Nachbarn
auf, die auf das Haus des Erblassers scharf sind. Nachbarn, die weil Angehörige
weit entfernt wohnen, Hilfe anbieten, die dankend angenommen wird. Der
betrogene Erbe merkt erst nach dem Tod, dass es nicht der freundliche Nachbar
war, sondern ein übler Erbschleicher. Auch bei Freunden erleben wir, dass diese
auf einmal nach Jahren wieder auftauchen, sogar Beziehungen, die er Erblasser
mit einer Frau/einem Mann vor Jahrzehnten hatte, werden wieder aufgewärmt,
um an das Vermögen heranzukommen.
Pflegekräfte
Hier ist die Bandbreite groß. Egal, ob es sich um Pflegekräfte, die angestellt
sind, um private Pflegekräfte handelt oder um anderweitig tätige Pflegekräfte.
Für Pflegekräfte ist der Zugang zu einem alten Menschen, der hilflos und
schwach ist, einfach. Gerade im Rahmen der Pflege besteht die Möglichkeit, im
Rahmen einer „Gehirnwäsche“ das potentielle Erblasseropfer dorthin zu drehen,
wo man das Opfer mental haben will.
Entfernte Verwandte
Auffällig ist auch für unser Forschungsinstitut, dass immer mehr entfernte
Verwandte, Tanten und Onkel, auftreten, die nach Jahren des Schweigens auf
einmal sich hilfsbereit um die alte Uroma oder den alten Vater oder Mutter
kümmern, und in Wirklichkeit nur an das Vermögen wollen.
Neue Partner
Ganz neu und verstärkt treten auf einmal Partner auf, die eine Liebe zu dem
älteren Menschen vorgaukeln, die nur dazu dient, an das Vermögen
heranzukommen. Hier fällt auf, dass sogar deutlich Jüngere ältere Partner
schamlos in jeden Weg hineinführen. Wir haben selbst einen Praxisfall erlebt,
bei dem eine 86-jährige ältere Dame den 28-jährigen Arzt aus dem Krankenhaus
heiraten wollte, was ja nicht verboten ist, aber darüber braucht man nicht näher
streiten…
Berufsträger
Leider tauchen auch viele Berufsträger auf. Wir erleben in der Praxis
Bankangestellte genauso wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater und hauptsächlich
natürlich der gesamte Bereich der Altenversorgung, egal ob Altenheim- oder
Pflegeheimmitarbeiter, die mit allen Tricks versuchen, an die Erbschaft
heranzukommen. Selbst Polizeibeamte haben wir unter den Tätern. Besonders
interessant war ein erst kürzlich bekannt gewordener Fall, bei dem die
Erbschleicherin sich in einem Eheanbahnungsinstitut anstellen ließ. Ihr war es
schon gelungen, 3 Opfer um ihr Geld zu bringen. Bei den Berufsträgern ist auch
nicht auszuschließen, dass es sich oftmals um solche handelt, die auch aus
amtlichen Gründen, sei es über eine Betreuung, sei es über eine
Behördenzuständigkeit, an den älteren Menschen kamen. Auch hier gibt es
keinen Fall, der nicht auftritt, man muss hier nicht viele finden. Gerade in
diesem Bereich erlebt man dann, dass natürlich nicht die Personen, denen es
schon geschäftlich verboten ist zu erben, Erbe werden, sondern oft die Kinder,
Ehepartner oder Stiefsöhne.