VI. Besonderheiten (Iran)

Nach iranischem Erbrecht kann ein Nichtmuslim nie Erbe von einem Muslim werden. Gestaltet sich der Fall jedoch andersrum, so kann ein Muslim einen Nichtmuslim ohne Weiteres beerben. Dies geht sogar soweit, dass ein hinten in der Erbfolge stehender Muslim den vor ihm stehenden nichtmuslimischen Erben vorgezogen wird.

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