Aufgrund der besonderen Vergangenheit Israels gibt es dort drei verschiedene Vermögenskategorien, die zunächst erläutert werden müssen.
– „Miri-Land“ ist der Boden, der sich mit Inkrafttreten des Ottomanischen Bodengesetzes um das Jahr 1858 außerhalb des bebauten Gebiets von Siedlungen und Städten befand. Das bedeutet natürlich, dass die meisten neuen Siedlungen und Städte in Israel auf eben solchem Land errichtet worden sind.
Auf das Miri-Land ist nur das gesetzliche Erbrecht anzuwenden. Demnach scheidet eine testamentarische Verfügung über dieses Land mit Ausnahme von Raumeinheiten in Gemeinschaftsräumen aus.
– „Mulk-Land“ ist im Wesentlichen das Land, welches sich durch die alten Stadt- und Dorfgrenzen vom „Miri-Land“ abgrenzt. Über dieses Land darf nach wie vor frei verfügt werden. Wurde kein Testament hinterlassen, wird entsprechend das gesetzliche Erbrecht angewendet.
– Bewegliches Vermögen ist alles Vermögen, was nicht unbewegliches Vermögen ist