IV. Pflichtteilsansprüche (Kasachstan)

Minderjährigen Kindern des Erblassers steht ein Pflichtteil in Höhe von der Hälfte der Quote nach gesetzlichem Erbrecht zu. Hierbei handelt es sich um ein Zwangserbrecht. Werden Pflichtteilsberechtigte nicht im Testament berücksichtigt, muss dies so angepasst werden, dass sie ihren Pflichtteil erhalten.

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