Auch in Kirgisistan sind Testamente höchstpersönlich zu errichten. Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Formen des Testaments: das notariell bestätigte Testament und die letztwillige Verfügung.
Auch in Kirgisistan sind Testamente höchstpersönlich zu errichten. Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Formen des Testaments: das notariell bestätigte Testament und die letztwillige Verfügung.