Das zuständige Gericht für den Erbfall ist an dem Ort, wo der Erblasser bei seinem Tod seinen Hauptwohnsitz hatte. Die sachliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich von Amtswegen, wenn es Probleme bei der Abwicklung der Erbschaft gibt.
Das zuständige Gericht für den Erbfall ist an dem Ort, wo der Erblasser bei seinem Tod seinen Hauptwohnsitz hatte. Die sachliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich von Amtswegen, wenn es Probleme bei der Abwicklung der Erbschaft gibt.