III. Testamentsformen (Mali)

Auch bei den Testamentsformen muss wieder auf die Besonderheiten der unterschiedlichen Rechtskreise eingegangen werden. So kann ein Testament nach traditionellem Erbrecht mündlich auf dem Totenbett im Beisein der engsten Angehörigen bzw. des Familienrates errichtet werden. Im islamischen Rechtskreis Malis muss ein Testament schriftlich unter Anwesenheit von 6 Zeugen (2 männlich, 4 weiblich) errichtet werden. Das geschriebene Recht kennt wie in vielen anderen frankophonischen Rechtskreisen das beglaubigte, das holographische und das verborgene Testament. In bestimmten Ausnahmesituationen kann auch ein mündliches Testament errichtet werden.

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