Aufgrund der gesetzlichen Begrenzung des Anteils des Vermögens über den frei verfügt werden darf, sind die „gesetzlichen“ Erben bereits ausreichend abgesichert. Das Rechtsinstrument der Pflichtteilsansprüche bedarf es daher nicht.
Aufgrund der gesetzlichen Begrenzung des Anteils des Vermögens über den frei verfügt werden darf, sind die „gesetzlichen“ Erben bereits ausreichend abgesichert. Das Rechtsinstrument der Pflichtteilsansprüche bedarf es daher nicht.