Pflichtteilsansprüche erhalten nur minderjährige oder arbeitsunfähige Kinder des Erblassers, sowie arbeitsunfähige Ehegatten oder Eltern. Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich auf zwei Drittel des gesetzlichen Erbteils.
Pflichtteilsansprüche erhalten nur minderjährige oder arbeitsunfähige Kinder des Erblassers, sowie arbeitsunfähige Ehegatten oder Eltern. Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich auf zwei Drittel des gesetzlichen Erbteils.